Bad Honnef. Zur Unterstützung von Familien, die Wohneigentum bauen oder kaufen möchten, hat die Bundesregierung im Jahr 2018 das Baukindergeld ins Leben gerufen. Dieses kann – Stand heute – nur bis Ende 2023 für Baugenehmigungen und Kaufverträge, die bis Ende 2020 geschlossen wurden, beantragt werden. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) plädiert für eine Verlängerung: „Das Gesamt-Fördervolumen von rund 10 Milliarden Euro ist nach unseren Informationen noch bei weitem nicht ausgeschöpft. Deshalb plädieren wir dafür, dass eine Beantragung des Baukindergeldes auch für Kaufverträge und Baugenehmigungen, die bis 2021 geschlossen werden, möglich wird“, so BDF-Präsident Hans Volker Noller.
Der BDF hat sich über viele Jahre für die Einführung eines Baukindergeldes stark gemacht, ehe die staatliche Förderung im September 2018 eingeführt wurde. Seitdem sei das Baukindergeld für Baufamilien, die Bauwirtschaft und die Bundesregierung eine Erfolgsgeschichte, die jetzt nicht enden dürfe. „Die Förderung ist neben der aktiven und direkten Familienförderung auch ein nachhaltiger Impuls für die Wirtschaft insgesamt – gerade in Zeiten der Corona-Krise. So unterstützt sie die dringend notwendige Neubautätigkeit und ist Konjunkturmotor und Wachstumsgarant“, betont Noller und erklärt weiter: „Die zur Verfügung gestellten Gelder können bis Jahresende überhaupt nicht abgerufen werden, was auch an langen Bearbeitungszeiten in den Behörden bei der Erteilung von Baugenehmigungen liegt. Darunter dürfen die bauwilligen Familien nicht leiden.“ Der BDF-Präsident fordert, dass die im Bundeshaushalt für das Baukindergeld bereitgestellten Mittel schließlich auch für ihren ursprünglichen Zweck eingesetzt werden sollten. BDF/FT
Bild: Baukindergeld hilft beim Erwerb von Wohneigentum. Foto: BDF/Hanse Haus
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