Bad Honnef. Für bis Ende des Jahres 2020 erteilte Baugenehmigungen können Bauherren das Baukindergeld beantragen, sofern sie die Förderbedingungen, wie zum Beispiel Einkommensobergrenzen, erfüllen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und damit einhergehenden Verzögerungen bei der Bearbeitung von Bauanträgen sowie eines noch gut gefüllten Fördertopfes fordert der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) eine Verlängerung des Förderzeitraums über das Jahresende hinaus.

 

„Wir hören seit geraumer Zeit, dass sich die Entscheidungsträger zu einer möglichen Verlängerung des Baukindergelds beraten. Viele Baufamilien brauchen aber jetzt kurzfristig die Zusage, bei ihrem Bauvorhaben auf die staatliche Förderung zählen zu können“, sagt BDF-Präsident Hans Volker Noller und fordert daher „Klarheit und Planungssicherheit sowie eine Verlängerung des Förderzeitraums um mindestens ein weiteres Jahr“.

 

Der BDF hatte sich schon lange bevor das Baukindergeld im September 2018 eingeführt wurde für die Förderung stark gemacht. Er sieht darin eine aktive und unmittelbare Familienförderung sowie einen nachhaltigen Impuls für die Wirtschaft. „Es unterstützt die dringend notwendige Neubautätigkeit und ist Konjunkturmotor und Wachstumsgarant in einer anspruchsvollen Zeit“, unterstreicht Noller. Nach Informationen des BDF wird derzeit eine Verlängerung des Förderzeitraums um gerade einmal drei Monate diskutiert – obwohl der Fördertopf noch mehr als halbvoll sein soll. BDF-Präsident Noller fordert: „Die im Bundeshaushalt für das Baukindergeld bereitgestellten Mittel von insgesamt 10 Milliarden Euro sollten auch für ihren ursprünglichen Zweck eingesetzt werden. Diese Zusage und eine entsprechende Fristverlängerung von mindestens einem Jahr muss die Bundesregierung Bauherren so bald wie möglich geben.“

 

Zum Hintergrund: Mit dem Baukindergeld unterstützt der Staat Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren mit 1.200 Euro je Kind und pro Jahr. Dabei wird das Baukindergeld bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag je Kind gewährt. Neubauten sind – Stand heute – förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist. BDF/FT

 

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