Bad Honnef. Fehlende Bauplätze sind ein Flaschenhals für viele hoffnungsvolle Baufamilien. Stephan Braun von der Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF) hat hierfür einen Lösungsansatz: „So manches vermeintlich schwer bebaubare Grundstück fällt zu früh durchs Raster. Denn selbst extreme Hanglagen, hoch stehendes Grundwasser und aufgeweichte Böden sind gut und sicher bebaubar, wenn das Haus auf einem gütegeprüften Fertigkeller errichtet wird.“
 
Ganz nach dem Motto „Kein Hang ist zu steil und kein Boden zu weich“, weckt Braun berechtigte Hoffnung unter den angehenden Bauherren, alsbald doch noch einen geeigneten Bauplatz zu finden. Schwierigen Baugrund lässt er nicht als Ausschlusskriterium für ein vielversprechendes Grundstück gelten. „Ein Keller in Fertigbauweise lässt sich auch an steilen Hängen und in weichen Böden realisieren. Er bietet eine standfeste Basis für die weiteren Stockwerke und schützt das gesamte Gebäude effektiv vor Nässe und Feuchtigkeit“, so der GÜF-Experte. Bei unklaren Bodenverhältnissen empfiehlt er, vor dem Hausbau oder besser noch vor dem Grundstückskauf immer ein geologisches Gutachten anfertigen zu lassen. „Damit lässt sich erkennen, ob gegebenenfalls Stützkonstruktionen, wie sie bei sandigen Böden zum Einsatz kommen, weitere Stabilität verleihen müssen oder ob andere Gründungsmaßnahmen erforderlich sind.“
 
Bei einer steilen Hanglage muss außerdem geklärt werden, ob eine Hangsicherung von Nöten ist und ob das Grundstück von der Berg- oder der Talseite her erschlossen wird. „Das ist unter anderem entscheidend für die Abwasserentsorgung“, so Braun. Vor allem bei hoch stehendem Grundwasser, aufstauendem Sickerwasser oder auch, wenn die bergseitigen Wände eines Hangkellers vollständig im Erdreich verschwinden, sollten deren baulicher Schutz vor Feuchtigkeit sowie später ein regelmäßiges Lüften der Bewohner gewährleistet sein. Die Konstruktion einer „Weißen Wanne“ aus WU-Beton und mit dem RAL-Gütezeichen „Fertigkeller“ bietet hierfür beste Voraussetzungen, wie Kellerexperte Braun erklärt: „Bei dieser Konstruktionsart werden möglichst große Wand- und Deckenelemente aus hochwertigem, wasserundurchlässigem WU-Beton vorgefertigt, sodass nur noch wenige Arbeits- und Montagefugen nachträglich verdichtet werden müssen. Der gesamte Herstellungsprozess ist entsprechend den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 518 qualitätsgesichert“. Über den Feuchtigkeitsschutz hinaus erhalten Bauherren eines RAL-zertifizierten Fertigkellerherstellers weitere technische Qualitätsversprechen sowie eine Fertigstellungs- und Servicegarantie. Damit können sie sich fairen Zahlungsmodalitäten und der exakten Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen im Zuge der Energieeinsparverordnung, neuer DIN-Normen oder statischer Besonderheiten sicher sein.
 
Stephan Braun schließt: „Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass auf so manchem anspruchsvollen Baugrund oft die schönsten Häuser entstehen – sei es in Wassernähe oder auch an einem steilen Südhang. Der Keller ist in diesen Häusern sogar mehr als ein sicheres Fundament. Er ist ein echter Zugewinn an Wohnfläche und Wohnkomfort.“


Weitere Informationen über Fertigkeller unter www.kellerbau.info

 

Bild:

Schwieriger Baugrund muss kein Ausschlusskriterium für Bauherren sein, sondern kann beispielsweise bei einer Hanglage sogar langfristig Vorteile wie eine schöne unverbaubare Aussicht bieten. Foto: GÜF/Partnerbau Braun

 

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Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF)
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