Bad Honnef. Die Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF) hat ihre Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 518 aktualisiert. Die für RAL-zertifizierte Fertigkellerhersteller geltenden Standards wurden zum einen an den derzeitigen Stand bei rechtlichen und normativen Anforderungen angepasst. Zum anderen wurden Selbstverpflichtungen ergänzt, die den hohen Dienstleistungsanspruch der Hersteller gegenüber Bauherren und nachfolgenden Gewerken unterstreichen. Insbesondere wurde eine Kellerakte eingeführt.

Die Kellerakte ist das Pendant der GÜF-Unternehmen zur Hausakte des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau. Die Akte enthält alle wichtigen Dokumente und Informationen zum Bauwerk, sodass der Bauherr sowie planende und ausführende Unternehmen im gesamten Bauablauf und darüber hinaus einfacher Einsicht in die benötigten Daten nehmen können. Der Fertigkellerhersteller verpflichtet sich, dem Bauherrn die Kellerakte im Zuge der Bauausführung oder spätestens zur Kellerabnahme zur Verfügung zu stellen. Wichtige Bestandteile der Kellerakte sind Gebäudemerkmale, Statik und Baustellenprotokolle, das Baugrundgutachten sowie Gebrauchsanweisungen etwa zum richtigen Lüften des Kellers oder auch Wartungshinweise für Fenster, Drainage und Bodenabläufe.

Bereits gelebte Baupraxis und jetzt auch Bestandteil der überarbeiteten Güte- und Prüfbestimmungen ist außerdem die Selbstverpflichtung der Hersteller von Fertigkellern und Bodenplatten mit dem RAL-Gütezeichen, Bauanlaufgespräche anhand von Checklisten gründlich und transparent zu protokollieren, um den weiteren Bauprozess zu optimieren. Das komme sowohl dem Bauherrn als auch dem Haushersteller, Tiefbauer und weiteren am Bau beteiligten Gewerke zugute, denn die frühzeitige Informationsbeschaffung und transparente Dokumentation der Gegebenheiten auf dem Baugrundstück könne etwaige Schnittstellenprobleme von vornherein vermeiden, erklärt der GÜF-Vorsitzende Dirk Wetzel. „Die Güte- und Prüfbestimmungen sind mehr als ein Regelwerk für überdurchschnittliche Produktqualität. Die zertifizierten Hersteller übernehmen Verantwortung für einen guten und sicheren Bauablauf und geben dem Bauherrn zusätzlich umfassende Serviceversprechen“, so Wetzel weiter. Zum Service gehören neben einer umfassenden persönlichen Betreuung und Beratung auch ein bindendes Festpreisangebot sowie auf Wunsch des Bauherrn eine Fertigstellungsgarantie. Die Einhaltung der RAL-GZ 518 wird halbjährlich bei Baustellenüberwachungen durch unabhängige Güteprüfer sichergestellt. Zudem verpflichten sich die GÜF-Unternehmen zu einer kontinuierlichen Eigenüberwachung, die bei der Fremdüberwachung nachgewiesen werden muss. GÜF/FT

 

Bild:

Das RAL-Gütezeichen „Fertigkeller“.

 

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Tel. 02224/93770


Über Fertigkeller: Ein Fertigkeller stellt eine variabel nutzbare Raumlösung dar. Er wird industriell aus wasserundurchlässigem Beton vorgefertigt und binnen kurzer Zeit von den Mitgliedsunternehmen der Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF) auf dem Baugrundstück montiert. Er ist nachweislich qualitätsgeprüft entsprechend den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 518 und somit ein ideales Fundament für die darüber liegenden Geschosse. Basierend auf der Bodenbeschaffenheit, auf der Architektur und Statik des neuen Eigenheims sowie auf der Größe und dem Grundriss des Untergeschosses kalkuliert ein GÜF-Unternehmen den Keller vor Baubeginn komplett durch und berechnet einen fixen Gesamtpreis.


Weitere Informationen unter www.kellerbau.info



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