QUALITÄTSGEMEINSCHAFT DEUTSCHER FERTIGBAU
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QDF-Positivliste
Hier finden Sie die aktuelle QDF-Positivliste zum Download:
Die in der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF) organisierten Fertighaushersteller verpflichten sich zu weit überdurchschnittlichen Leistungen beim Hausbau. Mehrmals im Jahr lassen sich die Hersteller von unabhängigen Prüfern in ihren Werkshallen und auf ihren Baustellen genau über die Schulter schauen. Dabei werden sowohl die Material-, als auch die Ausführungsqualitäten der Häuser überwacht – und das von unabhängigen Sachverständigen. Zusätzlich verpflichten sich alle QDF-Mitglieder zur kontinuierlichen Selbstüberwachung der eigenen Prozesse und Produkte.
Zum 1. Januar 2022 hat die QDF ihre Satzung an den neusten Stand der Technik angepasst und eindeutige Qualitätsversprechen formuliert, für die jedes QDF-Mitglied einsteht. Die QDF-Satzung 2022 ist von einem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnis geprägt und berücksichtigt die Gesamtqualität des Gebäudes, gegliedert in Prozessqualität, ökonomische Qualität, ökologische Qualität, sozio-kulturelle und funktionale Qualität sowie technische Qualität.
Kurz gesagt:
Fertighäuser mit QDF-Siegel erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen (Ü-Zeichen) sowie die Anforderungen des RAL-Gütezeichens und zusätzlich die umfangreichen Anforderungen der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau an Energieeffizienz, Ökologie, Ökonomie, Bautechnik und Nachhaltigkeit.
Die verbindlichen Qualitätsversprechen für Haushersteller finden Sie im Originaltext der Satzung, die Sie im Downloadbereich dieser Seite herunterladen können.
Achten Sie auf das QDF-Gütesiegel!
QDF - Das wichtigste Gütesiegel für Fertighäuser
Satzung der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF)
Gültig ab 1. Januar 2022
Die vorliegende Satzung löst die Ausgabe der QDF-Satzung von Mai 2015 ab.
Sie gilt für Verträge, deren Abschluss ab dem 1. Januar 2022 erfolgt.
QDF-Qualitätsverständnis
Die im Bundesverband Deutscher Fertigbau e. V. (BDF) organisierten Unternehmen, nachfolgend
QDF-Mitglieder genannt, haben sich seit 1989 zur Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau
(QDF) zusammengeschlossen. Sie erfüllen strenge Anforderungen an den Herstellungsprozess
und die Gesamtqualität von Gebäuden.
Die QDF-Mitglieder haben sowohl das Wohlbefinden der Nutzer als auch die Zukunftsfähigkeit des
Gebäudes im Blick. Die in dieser Satzung verankerten Qualitätsversprechen (QV) sind daher von
einem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnis geprägt und berücksichtigen die Gesamtqualität
des Gebäudes, gegliedert in Prozessqualität, ökonomische Qualität, ökologische Qualität, soziokulturelle und funktionale Qualität sowie technische Qualität.
Diese Satzung gilt für den Neubau von Wohngebäuden. Ausnahmen sind zulässig im Objekt-, Gewerbe- und Kommunalbau oder dann, wenn der Auftraggeber ausdrücklich von dieser Satzung abweichende Bedingungen wünscht. Die in der Satzung hinterlegten Qualitätsversprechen gelten nur
für die vertraglich vereinbarten Leistungen. Erbringt der Kunde bei Wohngebäuden einen Teil der
Bauleistungen selbst oder vergibt sie an Dritte, so sind die Satzungsbestimmungen nur dort anzuwenden, wo dies die mit dem Haushersteller vertraglich vereinbarten Leistungen zulassen.
Die QDF-Mitglieder verpflichten sich, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden in
dieser Satzung enthaltenen Qualitätsversprechen für alle unter ihrem Namen hergestellten und in
Deutschland errichteten Gebäude einzuhalten. Art, Umfang und Niveau der Anforderungen werden
regelmäßig fortgeschrieben und den aktuellen Erfordernissen sowie Veränderungen der allgemein
anerkannten Regeln der Technik angepasst. Die Einhaltung der Anforderungen dieser Satzung
wird durch unabhängige Sachverständige in regelmäßigen Überwachungen sowie im Rahmen von
Eigenüberwachungen kontinuierlich überprüft. Ein individueller Anspruch des Kunden auf Überwachung besteht nicht.
Die den Qualitätsversprechen zugrundeliegenden Anforderungen sind im Dokument „Anforderungen an die Qualitätsversprechen der QDF-Satzung“ festgelegt und in ihren jeweils aktuellen Fassungen gültig.
QDF-Urkunde
Bei Erfüllung der in der Satzung festgeschriebenen Qualitätsversprechen wird dem QDF-Mitglied
für das jeweilige Jahr die QDF-Urkunde verliehen. Sie bestätigt die Gesamtqualität seiner Häuser,
belegt ferner die Einhaltung der Anforderungen an einen klar definierten technischen Standard, die
Energieeffizienz, die Langlebigkeit, die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit sowie die Wertstabilität des Gebäudes und bezieht wesentliche Aspekte des Verbraucherschutzes mit ein.
Die Urkunde wird vom Obmann des Beirats gegengezeichnet. Sie wird erst verliehen, wenn die
Kontrolle durch den Überwachungsausschuss erfolgt ist. Nur die Überwachungsprotokolle, die bis
zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres bei der BDF-Geschäftsstelle eingereicht werden, können
garantiert bis zum Ende des Jahres abschließend bearbeitet werden.
QDF-Hausakte
Das wesentliche Dokumentationssystem für den Kunden und seine Immobilie ist die Hausakte. Sie
übernimmt die Funktion einer lebenszyklusbegleitenden Objektdokumentation. Bei gewissenhafter
Pflege und Fortführung durch den Kunden kann die Hausakte den Informationsbedarf von Nutzern,
Finanzierern, Versicherern, Wertermittlern, Fördergebern, Maklern, Planern usw. bedienen.
QDF-Beirat
Als zentrales Gremium für die praxisnahe Zukunftsorientierung der QDF fungiert der QDF-Beirat.
Seine Mitglieder sind renommierte Vertreter aus Wissenschaft und Forschung sowie erfahrene Experten aus den QDF-Mitgliedsunternehmen, die bezüglich der Überprüfung und Weiterentwicklung
der QDF, insbesondere der technischen Selbstverpflichtungen beratend und empfehlend tätig sind.
QDF-Ombudsstelle
Für Streitigkeiten zwischen dem QDF-Mitglied und seinem Kunden kann die bei der Geschäftsstelle des BDF bestehende Ombudsstelle angerufen werden. Das Nähere regelt eine Verfahrensordnung.
QDF-Werksüberwachung
Sämtliche Produktionsstätten eines QDF-Mitglieds mit Produktion für den deutschen Markt werden
hinsichtlich der Einhaltung der QDF-Satzung überwacht.
Das Überwachungsprotokoll der QDF mit Unterschriften des unabhängigen Prüfers und des QDFMitglieds wird der BDF-Geschäftsstelle spätestens zum Ende des Geschäftsjahres, das mit dem
Überwachungszeitraum identisch ist, vorgelegt. Die Aufbewahrungsfrist in der Geschäftsstelle beträgt mindestens zehn Jahre. Der Beirat der QDF kann weitere Unterlagen zu einzelnen Prüfungen
durch die Geschäftsstelle anfordern. Liegt das komplette Überwachungsprotokoll eines Hausherstellers nicht fristgerecht vor, fordert die BDF-Geschäftsstelle dies mit einer Nachfrist von bis zu 3
Monaten an. Folgt das QDF-Mitglied dieser Aufforderung nicht fristgerecht, wird es durch Beschluss des BDF-Vorstandes aus der QDF und aus dem BDF ausgeschlossen. Hiergegen ist Widerspruch möglich, über den auf der nächstmöglichen BDF-Mitgliederversammlung entschieden
wird.
QDF-Baustellenüberwachung
Bei der Baustellenüberwachung wird kontrolliert, ob die auf Grundlage dieser Satzung geforderten
Qualitätsmerkmale vom Haushersteller eingehalten werden und die Bauausführung den bauphysikalischen und statisch-konstruktiven Anforderungen entspricht. Zur Absicherung der kompletten
Montage und des Ausbaus erfolgt im jährlichen Wechsel die Überwachung zum Zeitpunkt der Rohbaumontage bzw. der Übergabe der schlüsselfertigen Leistung.
QDF-Qualitätsversprechen
A. Prozessqualität
1. Herstellungsfristen
Das QDF-Mitglied vereinbart mit dem Kunden vertraglich die Dauer der Baumaßnahme, die in Abhängigkeit zu den vom Kunden zu erfüllenden Aufbauvoraussetzungen verbindlich ist.
2. Vorfertigung und Lagerung
Das QDF-Mitglied fertigt Außenwand-, Innenwand-, Decken- und Dachtafeln in witterungsgeschützten Werkshallen vor und stellt eine kontinuierliche Eigen- und regelmäßige Fremdüberwachung sicher.
3. Transport und Montage
Das QDF-Mitglied stellt beim Transport zur Baustelle und bei der Montage der Außenwand-, Innenwand-, Decken- und Dachtafeln einen ausreichenden Schutz gegen mechanische und klimabedingte Einflüsse sicher.
4. Montagefortschritt
Das QDF-Mitglied stellt sicher, dass die Dauer der Montage des Gebäudes so kurz wie möglich
gehalten wird.
5. Arbeitssicherheit
Das QDF-Mitglied erstellt zum Schutz aller Beteiligten ein rechtskonformes Schutzmaßnahmenkonzept für jede Baustelle und führt für seine Beschäftigten eine regelmäßige Unterweisung durch.
6. Eignung der Subunternehmer
Das QDF-Mitglied wählt Subunternehmer nach ihrer Eignung und Qualifikation für Arbeiten im Fertigbau aus.
7. Qualitätssicherung der Bauausführung bei Energieeffizienzhäusern
Das QDF-Mitglied bestätigt bei Energieeffizienzhäusern gemäß der Bundesförderung für effiziente
Gebäude (BEG) die Einhaltung der Anforderungen des Fördermittelgebers, sofern dies im Leistungsumfang vereinbart ist.
8. Systematische Inbetriebnahme
Das QDF-Mitglied stellt die von ihm eingebrachten Komponenten der technischen Gebäudeausrüstung vor der Inbetriebnahme ein.
9. Bauabnahme
Das QDF-Mitglied führt nach Abschluss seiner vertraglich vereinbarten Leistungen eine oder mehrere förmliche Abnahmen des Gebäudes gemeinsam mit dem Kunden durch.
10. Hausakte
Das QDF-Mitglied übergibt dem Kunden einen physischen oder digitalen Dokumentenordner, den
dieser als lebenszyklusbegleitende Hausakte nutzen kann. Des Weiteren übergeben das QDF-Mitglied und/oder seine Nachunternehmer im Laufe des Projekts dem Kunden alle notwendigen Informationen und Dokumente zum Betrieb des Gebäudes zur Fortführung der Hausakte.
11. Pflege, Wartung und Instandhaltung
Das QDF-Mitglied stellt seinem Kunden Pflege-, Wartungs- und Instandhaltungsempfehlungen für
im Liefer- und Leistungsumfang enthaltene relevante Produkte zur Verfügung.
12. Kundenservice
Das QDF-Mitglied bietet seinem Kunden während der Gewährleistungszeit einen Kundenservice
an.
13.Fortbildung der Mitarbeiter
Das QDF-Mitglied hält seine Mitarbeiter durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen fortlaufend auf
dem aktuellen Stand der anerkannten Regeln der Technik.
B. Ökonomische Qualität
14.Festpreisgarantie
Das QDF-Mitglied bietet seinem Kunden eine Festpreisgarantie an.
15.Zahlungsmodalitäten
Das QDF-Mitglied verlangt Zahlungen, die an den jeweiligen Planungs- und Baufortschritt sowie
den erzielten Wertzuwachs angepasst sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
16.Nutzflächenoptimierte Bauweise
Das QDF-Mitglied verpflichtet sich, die notwendigen Flächen für Wände und andere tragende Bauteile mit effizienten Konstruktionsaufbauten möglichst flächensparend zu überbauen, so dass möglichst viel Nutzfläche verfügbar bleibt.
17.Lebensdauer
Durch ordnungsgemäße Planung, Konstruktion und Ausführung in Verbindung mit der Befolgung
der bereitgestellten Pflege-, Wartungs- und Instandhaltungsempfehlungen kann eine Lebensdauer
der Gebäude von 100 Jahren und mehr erreicht werden.
C. Ökologische Qualität
18.Klima- und Ressourcenschutz
Das QDF-Mitglied produziert und errichtet als Beitrag zum Erreichen internationaler und nationaler
Klimaschutzziele Wohngebäude vorwiegend in Holztafelbauweise und trägt so zur Schonung nicht
erneuerbarer Ressourcen sowie zur Umweltentlastung durch langfristige Speicherung von Kohlenstoff (carbon content) bei. Im Energieausweis werden die betriebsbezogenen Treibhausgasemissionen ausgewiesen.
19.Verwendung von legalem und nachhaltigem Holz
Das QDF-Mitglied verwendet für seine Fertighäuser nur Holzerzeugnisse, für die eine legale und
nachhaltige Bewirtschaftung des jeweiligen Forsts im Ursprungsland nachgewiesen wird.
20.Holzschutz
Das QDF-Mitglied setzt für seine Konstruktionen keine chemischen Holzschutzmittel ein, sofern
dies normkonform möglich ist.
21.Treibhausgase
Das QDF-Mitglied setzt ausschließlich Dämmstoffe und Montageschäume ein, die mit Blick auf die
Klimaauswirkungen als unbedenklich eingestuft sind.
22.Kreislaufwirtschaft
Das QDF-Mitglied führt alle bei der Werksfertigung und Montage auf der Baustelle anfallenden Abfall- und Reststoffe einer geordneten Entsorgung zu. Umweltbelastende Stoffe bzw. Baustoffe werden weitestgehend substituiert.
D. Soziokulturelle und funktionale Qualität
23.Erleichterte Zugänglichkeit
Das QDF-Mitglied schlägt dem Kunden auf Wunsch Grundrisslösungen vor, die den individuellen
Bedürfnissen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität bzw. eingeschränkten motorischen oder
sensorischen Fähigkeiten gerecht werden.
24.Personen- und Sachschutz
Das QDF-Mitglied bietet auf Wunsch des Kunden Lösungen zum Personen- und Sachschutz an,
aus denen sein Kunde nach seinem individuellen Sicherheitsbedürfnis auswählen kann. Die Lösungen können Schutzmaßnahmen gegen Feuer, Naturgewalten oder Einbruch betreffen.
25.Einflussnahmemöglichkeit des Nutzers auf das Raumklima
Das QDF-Mitglied stellt sicher, dass sowohl der Luftaustausch als auch die Innenraumtemperaturen in Wohngebäuden wohnungsweise beeinflussbar sind. Sofern für den Luftaustausch technische Anlagen eingesetzt werden, erhält der Kunde eine verständliche Bedienungsanleitung und
eine Einweisung in die Nutzung sowie eine Empfehlung für die Wartung der Systeme.
26.Raumluftqualität
Das QDF-Mitglied lässt regelmäßig Raumluftmessungen auf luftverunreinigende Stoffe in einem
schlüsselfertigen Haus durchführen. Mit den vorgeschriebenen Raumluftmessungen wird kontrolliert, ob die Anforderungen der QDF an die Baumaterialien eingehalten werden und die Emissionsmengen den strengen wohngesundheitlichen Anforderungen der QDF genügen.
E. Technische Qualität
27.Wärme- und feuchteschutztechnische Qualität der Gebäudehülle
Das QDF-Mitglied gewährleistet, dass der bauliche Wärmeschutz seines Gebäudes die Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) übertrifft. Sofern im Leistungsumfang enthalten,
werden Energienachweise bei jedem Bauvorhaben gemäß dem im GEG vorgesehenen Verfahren
ordnungsgemäß geführt und umgesetzt.
28.Luftdichtheit der Gebäudehülle
Das QDF-Mitglied hält ein ausführliches Luftdichtheitskonzept für seine Bauweise vor. Er lässt bei
jedem Bauvorhaben, bei dem die Erstellung der luftdichten Hülle vollständig in seinem Liefer- und
Leistungsumfang enthalten ist, eine Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Test) durchführen.
29.Technische Gebäudeausrüstung
Das QDF-Mitglied bietet Anlagenkonzepte zu allen gängigen modernen haustechnischen Anlagen
wie z.B. Photovoltaik, Solarthermie, Batteriespeicher, Regenwassernutzung, Wärmepumpe, Lüftungsanlage an.
30.Lüftungsanlagen
Das QDF-Mitglied setzt – sofern diese Bestandteil des Leistungsumfangs sind – in Gebäuden mit
Lüftungsanlagen Anlagen ein, die individuell geplant sind und reguliert sie sorgfältig ein. Bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist ein Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 %
anzustreben.
31.Brandschutz
Das QDF-Mitglied führt Bauteile mit wichtigen Brandschutzfunktionen wie Gebäudeabschlusswände und Geschossdecken in der gemäß der jeweils gültigen Landesbauordnung geforderten
brandschutztechnischen Qualität aus.
32.Schallschutz
Das QDF-Mitglied gewährleistet den vertraglich vereinbarten Schallschutz. Sondervereinbarungen
zum Schallschutz sind in Abstimmung mit dem Kunden möglich.
33.Trockenes Holz
Das QDF-Mitglied verwendet für die Herstellung von Wand-, Decken-, und Dachelementen ausschließlich technisch getrocknetes Holz oder höher vergütete Sortimente (z.B. Brettschichtholz).
34.Auswahl und Verwendung geeigneter Bauprodukte
Das QDF-Mitglied setzt für die Herstellung seiner Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen ausschließlich Bauprodukte ein, die den bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechen. Für ausgewählte Bauprodukte wie z.B. Holzwerkstoffe gelten außerdem strenge Anforderungen an Inhaltsstoffe und Emissionsverhalten (s. QDF-Positivliste), die über die gesetzlichen Vorgaben deutlich hinausgehen.
F. Qualitätssystem
35.Dreistufiges Qualitätssystem
Das QDF-Mitglied setzt das dreistufige Qualitätssystem der QDF um. Es umfasst folgende Stufen:
• QDF-Qualitätssiegel
Die QDF-Überwachung prüft die Einhaltung der Anforderungen an die Gesamtqualität nach
dieser Satzung und besteht aus den Teilen Werks- und Baustellenüberwachung. Diese gehen
über die Anforderungen des RAL-Gütezeichens und des Übereinstimmungszertifikats hinaus.
• RAL-Gütezeichen
Das RAL-Gütezeichen Holzhausbau besteht aus 2 Teilen, der Werk- und der Baustellenüberwachung. Die Qualitätsanforderungen des RAL-Gütezeichens gehen über die Anforderungen
der baurechtlichen Übereinstimmungsbestätigung mit dem Übereinstimmungszertifikat hinaus.
• Übereinstimmungszertifikat
Das Übereinstimmungszertifikat wird von einer Zertifizierungsstelle erteilt, wenn das Produkt
die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.
36.Qualitätsmanagement im Unternehmen
Das QDF-Mitglied bestellt für verschiedene satzungsrelevante Disziplinen geeignete Qualitätsbeauftragte.
Inkrafttreten
Diese QDF-Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft
Beschlossen auf der BDF-Mitgliederversammlung am 8. Oktober 2021 in Künzelsau
Kontakt:
Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF) im
Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) e.V.
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Tel.: +49 2224 9377 0
E-Mail: info@fertigbau.de
www.fertigbau.de