Berlin

Auf der Grundlage des Berliner Solargesetzes sind private Eigentümer verpflichtet, auf Wohngebäuden Photovoltaikanlagen installieren zu lassen, sofern mit deren Errichtung nach dem 31.12.2022 begonnen wird. Unter Errichtung versteht die Berliner Senatsverwaltung die Aufnahme der Bauarbeiten, die der Ausführung des Bauvorhabens einschließlich des Baugrubenaushubs unmittelbar dienen. Weitere Informationen zum Berliner Solargesetzt, FAQs und einen zugehörigen Praxisleitfaden finden sich hier.

 

Hamburg

In Hamburg ist die Nutzung Erneuerbarer Energien im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) geregelt. Auf dieser Grundlage müssen PV-Anlagen u.a. auf Wohngebäuden errichtet werden, deren Baubeginn nach dem 31.12.2022 liegt. Weitere Informationen zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz sowie FAQs finden sich hier.

 

Niedersachsen

In Niedersachsen soll sich laut aktuellen Presseberichten die Landesregierung Anfang März 2022 auf die Eckpunkte für eine Novelle des Niedersächsischen Klimagesetzes verständigt haben. Demnach müssen ab 2025 auf allen Dächern von Neubauten – auch auf Wohngebäuden – Photovoltaikanlagen installiert werden. Aktuell schreibt die Niedersächsische Landesbauordnung eine Art Berücksichtigungspflicht vor. Demnach sind die Dachtragkonstruktionen von Wohngebäuden, für die nach dem 31. Dezember 2022 Bauanträge gestellt werden, so zu bemessen, dass auf allen Dachflächen die Errichtung von Photovoltaikanlagen möglich ist.

 

Bremen

Auch in Bremen soll es zukünftig eine Photovoltaikpflicht geben, was auf Forderungen der Bremischen Bürgerschaft (Landesparlament) zurückgeht. Nach Rücksprache mit dem federführenden Landesministerium werden derzeit noch die Umsetzungsdetails erarbeitet.

 

Baden-Württemberg

Es besteht eine PV-Pflicht für Wohngebäude, für die seit dem 1. Mai 2022 ein Bauantrag gestellt wurde oder wird. Bitte beachten Sie hierzu unsere BDF-Rundschreiben vom 03.11.2021 und vom 08.04.2022.

 

Dachsanierungen, Nichtwohngebäude und Parkplätze

Die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen wird in den vorgenannten Bundesländern zukünftig auch bei Dachsanierungen sowie für Nichtwohngebäude und größere Parkplatzflächen gelten.

 

Photovoltaikpflichten in anderen Bundesländern

Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beschränken sich derzeit auf Nichtwohngebäude und größere Parkplatzflächen.

In den Ländern Sachsen und Bayern wird die Einführung von Photovoltaikpflichten auf Wohngebäuden derzeit geplant oder diskutiert. Informationen über konkrete Beschlüsse liegen hier derzeit nicht vor.

Weder beschlossen noch offiziell geplant seien Photovoltaikpflichten in den Ländern Hessen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland, hieß es kürzlich in verschiedenen Presseberichten.

 

Landesgesetze berücksichtigen

Aufgrund der derzeitigen gesamtpolitischen Lage und der Einflüsse des Ukraine-Kriegs auf die Energieversorgung, muss damit gerechnet werden, dass die Photovoltaikplicht in den verschiedenen Bundesländern ggf. kurzfristig auf die jeweilige landespolitische Agenda gesetzt wird. Für Vertriebsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie für Architektinnen und Architekten ist es daher sehr empfehlenswert, sich über den aktuellen Sachstand in ihrem jeweiligen Bundesland regelmäßig zu informieren und diese Informationen in ihre Unternehmen zu spiegeln.


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