Klimawandel, Wohnungsnot und Ressourcenknappheit erfordern ein konsequentes Umdenken beim Bauen. Es gilt

  • sparsam mit unseren Ressourcen sowie der Energie umzugehen,
  • die Attraktivität der Baubranche für potenzielle Fachkräfte zu erhöhen,
  • bezahlbar und zukunftsfähig zu bauen,
  • offen für Innovationen zu sein.

Für diese Ziele bietet die seriell vorgefertigte Holztafelbauweise eine echte Chance, die genannten Attribute in den Wachstumsmärkten des Mehrgeschossbaus und der Nachverdichtung erfolgreich zu etablieren und damit der Krisenbewältigung im Gebäudesektor eine realistische Chance einzuräumen.

Denn der Holztafelbau ist

  • ökologisch nachhaltig,
  • ressourceneffizient,
  • bietet höchste Energieeffizienz und wird
  • seriell unter ständiger Qualitätskontrolle vorgefertigt.

Allerdings kommt es in der Praxis immer wieder zu Herausforderungen, die die Potenziale der Holztafelbauweise bremsen.

 

Alle reden mit – der Dschungel des Bauordnungsrechts

Dabei geht es vor allem um die überbordende Planungskomplexität und die daraus resultierenden Unwägbarkeiten des Bauordnungsrechts. Denn diese führen zu einer erheblichen Verteuerung gerade des Bauens mit Holz, schlimmstenfalls sogar zu dessen Verhinderung. Es geht um den Flickenteppich von 16 Landes-Bauordnungen, 16 Landesverwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen mit jeweils unterschiedlichen Umsetzungsständen der Musterbauordnung bzw. Muster-Verwaltungsvorschrift. Das Ganze garniert mit zig Durchführungsbestimmungen auf Länderebene. Zwei unterschiedliche Ausgaben der Muster-Holzbaurichtlinien sind zurzeit in den Bundesländern in Kraft, die nächste Ausgabe steht schon vor der Tür. Das ernüchternde Ergebnis ist ein wahrer Dschungel von teilweise sich widersprechenden Regeln, wo nicht selten Ausnahmen der Ausnahmeregelung einer Ausnahme geregelt werden.

 

So kann klimafreundliches Bauen gelingen – baustoffneutrales Bauordnungsrecht

Was ist nun ein möglicher Lösungsweg? Fakt ist, sollen Ressourcen geschont werden, müssen ressourcenschonende Bauweisen zwangsläufig in den Fokus rücken. Entsprechend muss der Holztafelbau praxisgerecht in das Bauordnungsrecht integriert werden. Natürlich ist Holz ein brennbarer Baustoff, allerdings ist im Brandfall nicht die Brennbarkeit eines Baustoffs entscheidend, sondern die Leistungsfähigkeit eines Bauteils. So sollte die Frage lauten: Wie gut schützt das Bauteil Leib und Leben der Bewohner und Feuerwehrleute sowie Hab und Gut gegen Brand? Die Lösung des Problems verlangt ein Umdenken im Bauordnungsrecht, natürlich ohne jegliche Abstriche an den Sicherheitszielen:

  • Erstens: Die Landesbauordnungen und Landes-Verwaltungsvorschriften orientieren sich so weit wie möglich an der jeweils aktuellen Fassung der Musterbauordnung bzw. Muster-Verwaltungsvorschrift.
  • Zweitens: Die Umsetzung in den 16 Bundesländern erfolgt so zeitnah wie möglich.
  • Drittens: Die Landesbauordnungen definieren bezogen auf den Brandschutz ausnahmslos baustoffneutrale Schutzziele und nehmen...
  • Viertens so zeitnah wie möglich eine dem Stand der Technik entsprechende Muster-Holzbaurichtlinie in Bezug. Als Vorbild könnte hier die neue Holzbau-Richtlinie Baden-Württemberg dienen.

Ohne diesen neuen Blickwinkel erreichen wir im Bauordnungsrecht keine notwendige Baustoffneutralität und schließen den ressourceneffizienten Holztafelbau aus, der für eine Transformation des Gebäudesektors allerdings ganz entscheidend ist.


Ich helfe Ihnen gerne persönlich weiter

Sophie von Minckwitz

Leiterin Hauptstadtbüro
Dorotheenstraße 35
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Tel.: 030 2060697-14