Klimawandel, Wohnungsnot und Ressourcenknappheit erfordern ein konsequentes Umdenken beim Bauen. Es gilt

  • die Anforderungen an den Einsatz von Ressourcen und Energie bei Planung und Bau zu berücksichtigen,
  • die Attraktivität der Baubranche für potenzielle Fachkräfte zu erhöhen,
  • wirtschaftlich tragfähig und anpassungsfähig zu bauen,
  • offen für Innovationen zu sein.

Vor diesem Hintergrund bietet die seriell vorgefertigte Holztafelbauweise eine Möglichkeit, die genannten Anforderungen in den Wachstumsmärkten des Mehrgeschossbaus und der Nachverdichtung zu berücksichtigen und neue Ansätze für die Entwicklung des Gebäudesektors zu erproben.
 
Denn der Holztafelbau

  • wird in unterschiedlichen Bereichen des Bauens eingesetzt,
  • ermöglicht die serielle Vorfertigung von Bauteilen und
  • wird unter Qualitätskontrolle in Herstellwerken gefertigt.

Allerdings kommt es in der Praxis immer wieder zu Herausforderungen, die den Einsatz der Holztafelbauweise erschweren.

Alle reden mit – der Dschungel des Bauordnungsrechts

Dabei geht es vor allem um die umfangreiche Planungskomplexität und die daraus resultierenden Unwägbarkeiten des Bauordnungsrechts. Denn diese können zu einer erheblichen Verteuerung des Bauens mit Holz führen, schlimmstenfalls sogar zu dessen Verhinderung. Es geht um den Flickenteppich von 16 Landesbauordnungen, 16 Landesverwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen mit jeweils unterschiedlichen Umsetzungsständen der Musterbauordnung beziehungsweise der Muster-Verwaltungsvorschrift. Das Ganze wird durch zahlreiche Durchführungsbestimmungen auf Länderebene ergänzt. Zwei unterschiedliche Ausgaben der Muster-Holzbaurichtlinien sind zurzeit in den Bundesländern in Kraft, die nächste Ausgabe steht bereits bevor. Das ernüchternde Ergebnis ist ein komplexes Regelwerk mit teilweise unterschiedlichen Vorgaben, in dem nicht selten Ausnahmen und Sonderregelungen ineinandergreifen.

So kann Bauen gelingen – baustoffneutrales Bauordnungsrecht

Was ist nun ein möglicher Lösungsweg? Fakt ist: Sollen unterschiedliche Bauweisen gleichberechtigt berücksichtigt werden, müssen die jeweiligen Anforderungen praxisgerecht in das Bauordnungsrecht integriert werden. Entsprechend muss auch der Holztafelbau praxisgerecht in das Bauordnungsrecht integriert werden. Natürlich ist Holz ein brennbarer Baustoff. Im Brandfall ist jedoch nicht allein die Brennbarkeit eines Baustoffs entscheidend, sondern die Leistungsfähigkeit des Bauteils. So sollte die Frage lauten: Wie gut schützt das Bauteil Leib und Leben der Bewohner und Feuerwehrleute sowie Hab und Gut vor den Folgen eines Brandes? Die Lösung des Problems verlangt ein Umdenken im Bauordnungsrecht – selbstverständlich ohne Abstriche bei den Sicherheitszielen:

  • Erstens: Die Landesbauordnungen und Landesverwaltungsvorschriften orientieren sich so weit wie möglich an der jeweils aktuellen Fassung der Musterbauordnung beziehungsweise der Muster-Verwaltungsvorschrift.
  • Zweitens: Die Umsetzung in den 16 Bundesländern erfolgt so zeitnah wie möglich.
  • Drittens: Die Landesbauordnungen definieren für den Brandschutz ausnahmslos baustoffneutrale Schutzziele.
  • Viertens: Sie nehmen so zeitnah wie möglich eine dem Stand der Technik entsprechende Muster-Holzbaurichtlinie in Bezug. Als Vorbild könnte hier die neue Holzbau-Richtlinie Baden-Württemberg dienen.

Ohne diesen neuen Blickwinkel erreichen wir im Bauordnungsrecht nicht die notwendige Baustoffneutralität und erschweren den Einsatz des Holztafelbaus im Gebäudesektor.


Ich helfe Ihnen gerne persönlich weiter

Sophie von Minckwitz

Leiterin Hauptstadtbüro
Dorotheenstraße 35
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